AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Snoog Pictures GmbH, 5620 Bremgarten (01.02.2020)
1. Snoog Pictures GmbH
Die Snoog Pictures GmbH produziert, Bild-, Ton- und Textmaterialien. Sie erstellt Video, Web- Produktionen sowie Postproduktionsdienstleistungen.
2. Kunde
Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche die Snoog Pictures GmbH mit einer Produktion oder Bearbeitung beauftragt.
3. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in der jeweils gültigen Fassung regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Snoog Pictures GmbH und dem Kunden. Diese AGB dienen als Grundlage für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Snoog Pictures GmbH und dem Kunden. Die AGB werden ergänzt mit einem zwischen der Snoog Pictures GmbH und dem Kunden abgeschlossenen individuellen Vertrag über die Videoproduktion (nachfolgend „Vertrag“ genannt).
4. Vertragsabschluss zwischen der Snoog Pictures GmbH und dem Kunden
Mit dem Erteilen eines Auftrages (gemäss Offerte) und dessen Anzahlung wird zwischen der Snoog Pictures GmbH und dem Kunden ein Vertrag über die Videoproduktion oder Bearbeitung geschlossen. Mit der Auftragserteilung und dessen Anzahlung, erklärt der Auftraggeber die vorliegenden AGB vollständig gelesen zu haben und mit dem Inhalt einverstanden zu sein.
5.Rechte und Pflichten der Snoog Pictures GmbH und des Kunden
Der Kunde beauftragt die Snoog Pictures GmbH zur Produktion eines Videos oder Erstellung/Lieferung eines anderen Angebotes gemäss Vertrag. Die Kosten werden individuell vereinbart. Die Snoog Pictures GmbH behält sich das Recht vor, von Drehbeginn bis zur Fertigstellung des Videos, soweit möglich in Absprache mit dem Kunden, die Regie zu übernehmen. Es findet eine Abnahme durch den Kunden statt, wobei Abweichungen zu Lasten des Inhaltes nur bedingt berücksichtigt werden können. Für zeitaufwendige Veränderungen hat der Kunde die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist dafür besorgt, dass die Snoog Pictures GmbH Zugang zu allen notwendigen Informationen hat, die für die Umsetzung des Videos notwendig sind. Am Drehtermin muss die Belegschaft bzw. Dritte über das Vorhaben entsprechend informiert sein. Das Video (oder Auszüge daraus) des Kunden kann durch die Snoog Pictures GmbH als Referenz eingesetzt werden. Die Snoog Pictures GmbH behält sich vor, ihr Logo im Film und sich selbst im Abspann zu platzieren. Für Produktions- oder Distributionsverzögerungen, die durch den Kunden selber entstehen, übernimmt die Snoog Pictures GmbH keine Verantwortung und schliesst jegliche Haftungen aus. Die der Snoog Pictures GmbH übernimmt auch keine Haftung, wenn durch die Natur (z.B schlechtes Wetter), durch Dritte oder andere, unvorhergesehene Ereignisse Arbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden können.
6. Terminabsage und Vesrchiebung
Sämtliche Verschiebungen und Absagen haben schriftlich (z.B. per Mail) zu erfolgen. Bei Absage oder Verschiebung von fest vereinbarten Terminen zur Durchführung von Dreharbeiten oder Postproduktionsarbeiten durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt:
– Absage/Verschiebung ab 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 100%
– Absage/Verschiebung ab 168 Stunden (1 Woche) vor Produktionsbeginn: 50%
– Für Absage/Verschiebung mehr als 1 Woche vor Produktionsbeginn: Pauschal CHF 200.-- für Umtriebskosten.
(Zusätzlich allfällige vorab entstandenen Aufwände wie das Erstellen von Texten, Besprechungen, Reisen, Drehplanungen, Ausarbeitung von Scripten Konzepten, Drehortsuche etc. sowie andere erbrachten Leistungen. Fürs sämtliche bereits erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt einer allfälligen Stornierung des Auftrages haftet der Auftraggeber auch wenn er die Produktion nicht weiterführen will).
Kosten für erforderliche, zusätzliche Drehtage, die nicht von der Snoog Pictures GmbH verursacht wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Rohmaterial / Aufbewahrung
Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstehenden Rohmaterialien und den daraus entstandenen Produkten, sowie an den gefertigten Konzepten und Drehbüchern erbleibt bei der Snoog Pictures GmbH.
Alle digitalen Daten, die für die Herstellung erzeugt wurden, werden können nach 3 Monate nach Produkt-Abnahme gelöscht werden. Für die Sicherung oder allfälliger Duplizierung ausgelieferter Endprodukte ist der Kunde selbst verantwortlich.
8. Nutzungsrecht / Urheberrecht
Mit dem Kauf des Videos erwirbt der Kunde ausschliesslich das Nutzungsrecht an dieser Produktion. Die alleinigen Nutzungsrechte an den gelieferten Werken werden nach vollständiger Zahlung der Rechnungsbeträge auf den Auftraggeber übertragen. Eine weitere Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte ist ausgeschlossen, bzw. nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Erlaubnis der Snoog Pictures GmbH zulässig. Die Nutzungsrechte beinhalten die Verwendung auf den eigenen Internetseiten des Auftraggebers, bzw. auf den dem Auftraggeber zugehörigen Kanälen von Videoportalen wie YouTube, Vimeo, Facebook, Instagram etc., sowie die Vorführung auf Veranstaltungen und Messen des Auftraggebers. Über weitere Nutzungen des Werkes, die über diese Verwendung hinausgehen, muss ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Dazu gehören auch Bearbeitung, Umformung und die Verwendung von Teilen des geschaffenen Werkes. Besonders die Verwendung im TV oder im Kino ist von vornherein nicht gestattet. Das Video darf nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Snoog Pictures GmbH vom Kunden oder Drittpersonen verändert werden. Das Urheberrecht am gesamten Rohmaterial sowie dem Endprodukt bleibt bei der Snoog Pictures GmbH. Das Rohmaterial wird nur in Sonderfällen herausgegeben und nur, wenn es Bestandteil der Offerte ist.
9. Kosten
Die Gesamtkosten und der Zahlungsmodus werden zwischen der Snoog Pictures GmbH und dem Kunden mit einer Offerte vereinbart. Die Bezahlung gilt wie folgt: - 50% des vereinbarten Preises sind bei Vertragsabschluss, 10 Tage nach Rechnungsstellung und vor Beginn der (siehe auch) Umsetzung, also vor Drehbeginn, zu bezahlen. 50% des vereinbarten Preises sind innert 14 Tagen nach Ablieferung. Eine Veröffentlichung darf erst nach vollständiger Bezahlung erfolgen. Abweichende Regelung müssen vorgängig und schriftlich vereinbart werden. Drittkosten Drittkosten, z.B. für spezielle Ausrüstung (z.B. Kamerahelikopter), für besondere Audiowünsche (z.B. individuelle Musikkomposition, Sprecherstimmen, SUISA-pflichtige Musik), für die Vervielfältigung (z.B. Datenträger-Produktion) werden üblicherweise dem Kunden direkt von den Drittfirmen verechnet. Muss die Snoog Pictures GmbH dazwischen geschaltet sein, kann sie diese Fremdkosten und die eigenen Mehrkosten vorab beim Kunden einfordern.
10. Haftung der Snoog Pictures GmbH
Die Haftung der Snoog Pictures GmbH und ihrer Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Die Haftung der Snoog Pictures GmbH ist insbesondere ausgeschlossen für: Durch die Beauftragten der Snoog Pictures GmbH durch leichte Fahrlässigkeit begangene Vertragsverletzungen. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Den rechtmässigen Inhalt der produzierten Filme und Videos. Für den Inhalt der Filme und Videos haftet ausschliesslich der jeweilige Kunde. Die Beratung über den Inhalt der zu produzierenden Beitrags. Den Inhalt der jeweiligen Homepage des Kunden, auf welche das Video hochgeladen wird. Links auf andere Websiten und deren Inhalte. Diese Websiten und Inhalte unterstehen ausschliesslich den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Sämtliche Schäden, welchen dem Kunden durch Dritte unabhängig von der Ursache entstanden sind.
11. Haftung und Versicherung
Die Snoog Pictures GmbH haftet bei Verlust oder Beschädigung an überlassenem Material nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Materials bzw. Datenträgers. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material wird von der Snoog Pictures GmbH keinerlei Haftung übernommen.
Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns nicht versichert. Für den Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferern haftet die Snoog Pictures GmbH nicht.
12. Abnahme
Nach Abschluss der Produktion wird der Film dem Auftraggeber auf einem Datenträger oder per Downloadlink (je nach Dateigrösse) bereitgestellt. Innerhalb von
5 Tagen muss der Auftraggeber die Abnahme des Films schriftlich bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
13. Haftung des Kunden
Der Kunde, welcher seine vertraglichen Pflichten missachtet, ist zum vollständigen Ersatz des der Snoog Pictures GmbH, anderen Kunden sowie Dritten entstandenen Schadens verpflichtet und haftbar. Für das Einholen der Rechte bei Personen die gefilmt werden (z.B. Sprecher, Zuschauer, Schauspieler etc. bei Events, Vortrages, Filmdrehs und anderen Veranstaltungen) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Das Selbe gilt für die Genehmigung von Lokalitäten.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Snoog Pictures GmbH und dem Kunden ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz der Snoog Pictures GmbH. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
15. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Snoog Pictures GmbH kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne die Angabe von Gründen ändern. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist auf der Homepage der Snoog Pictures GmbH einseh- und ausdruckbar. Es gelten die im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung geltenden AGB